In einer Zeit, in der mehr als eine Million Deutsche von der Tafel-Bewegung versorgt werden (ohne die es bei uns Hunger wie in afrikanischen Entwicklungsländern gäbe), immer mehr Menschen auf Autobahn-Rastplätzen und Bahnhöfen den Müll nach Essbarem durchwühlen und Millionen Deutsche irgendwie von den erbärmlichen Zuwendungen der Hartz-IV-Gelder leben müssen, da gibt die Bundeskanzlerin Angela Merkel liebreizende Tipps, wie man nicht zunimmt: Sie verzehrt am Nachmittag immer einige Möhrchen. Inmitten der vielen Cocktail-Empfänge und der vielen Lachs-Schnittchen muss man ja irgendwie die Figur behalten.
Das gemeine Volk hat unterdessen andere Probleme: Da wurde eine Sekretärin, die 34 Jahre treu gearbeitet hatte, gefeuert, weil sie eine Frikadelle vom Buffet gegessen hatte. Da wird ein weiterer Mensch entlassen, weil er einen Schluck Wasser aus einer weggeworfenen Flasche getrunken hat. Und da feuert man eine Kassiererin, die liegen gelassene Wertmarken eines Kunden in Berlin im Wert von weniger als 1,30 Euro eingelöst haben soll. Die Gerichte stehen in solchen Fällen nie aufseiten der sozial Schwachen. Recht bekommen in Deutschland andere. Etwa Detlev Leinberger. Der Mann hat zwölf Tage bei der staatlichen Pleitebank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gearbeitet – und dafür hat ihm jetzt ein Gericht fast 500.000 Euro zugesprochen. Leinberger hatte die KfW verklagt, nachdem er im September 2008 entlassen worden war.
Als Grund für die Kündigung hatte die Bank aufgeführt, dass der damalige Risikochef die Überweisung jener rund 320 Millionen Euro an die US-Pleitebank Lehman Brothers nicht verhindert hatte, die der KfW den Spottnamen »dümmste Bank Deutschlands« einbrachte. Der tolle Banker kriegt das Geld, entschied das Gericht nun. Und wer kommt dafür auf? Die KfW ist eine staatliche Bank. Und SIE zahlen das alles. Vielleicht erklären Sie das in Ruhe einmal jenen, die vor den Arbeitsgerichten wegen einer Frikadelle, eines Schluck Wassers oder einiger Wertbons angeblich »zu Recht« entlassen werden.
Und vielleicht erklären Sie das auch jenem blinden Deutschen, dem das Bundessozialgericht am 25. Juni 2009 (Aktenzeichen B 3 KR 4/08 R) allen Ernstes beschieden hat, dass er als Blinder keinen Anspruch auf ein für Blinde entwickeltes »Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte« (GPS-System) hat. Ein Blindenstock muss dem Behinderten halt trotz Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel reichen. Schließlich muss man bei sozial Schwachen und Behinderten Härte zeigen und kräftig Einsparungen vornehmen, damit der Wohlstand bei denen da oben mit der Gießkanne verteilen werden kann.
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